Leistungen im Überblick

Das MVZ Cuxhaven Rohdestrasse ist eine Kooperation namhafter und in der Region bekannter Fachärztinnen und Fachärzte, die eine patientenorientierte Versorgung für Cuxhaven und das Umland sicherstellen. Anspruch unserer Arbeit ist die bestmögliche medizinische Betreuung der Menschen in unserer Region, die sich vertrauensvoll an uns wenden. Grundlage ist eine hochwertige, erfahrungsfundierte, moderne und ganzheitliche Medizin. Gegenseitige Information und Teamarbeit zwischen den Ärzt*innen der Standorte sind Grundlagen der Therapie.

Was ist ein MVZ?

Ein MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum - ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in der angestellte Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. In einem MVZ werden fachübergreifende ambulante Versorgungen „aus einer Hand“ angeboten. Die besonders guten Möglichkeiten zum wechselseitigen fachlichen Austausch der beteiligten Ärzte bietet Patienten eine bestmögliche medizinische Behandlung. So können beispielsweise belastende und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Im MVZ werden Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen behandelt. Die freie Arztwahl bleibt grundsätzlich auch im MVZ bestehen.

 

Wie melde ich mich an
und was muss ich mitbringen?

Sie können sich telefonisch oder auch persönlich zu einem Termin anmelden. Es besteht für Sie in unserem MVZ auch die Möglichkeit, bei akuten Beschwerden ohne Termin in den „offenen Sprechstunden“ der orthopädischen, chirurgisch-bg-lichen und hausärztlichen Praxen einen Termin wahrzunehmen. Sie benötigen beim ersten Arztkontakt im MVZ die Versichertenkarte.

 

Benötige ich eine Überweisung
vom Hausarzt?

Nein, für keine Praxen in unserem MVZ benötigen Sie eine Überweisung, sondern nur Ihre Gesundheitsversichertenkarte. Ggf. wird Ihnen von Ihrem Haus- oder Facharzt trotzdem eine Überweisung mit besonderer Fragestellung ausgestellt, diese bringen Sie dann zum Termin bitte mit.

Melden Sie Ihren Befund automatisch
meinem Hausarzt?

Nach einer gastroenterologischen Untersuchung bekommen Sie den Befundbericht für Ihren Hausarzt entweder ausgehändigt oder wir senden diesen nach Beendigung der Untersuchung/Behandlung direkt an Ihren Hausarzt. Ansonsten ist eine Befundberichterstellung nicht obligat.

 

Muss ich alle Behandlungen durch das
MVZ durchführen lassen?

Sie haben die freie Arztwahl innerhalb und außerhalb des MVZ. Sie sind also nicht verpflichtet, alle Behandlungen durch Ärzte im MVZ durchführen zu lassen.

 

Wo finden Operationen statt?

Die chirurgischen Eingriffe wie Arthroskopien (Gelenkspiegelung) finden in einem Operationssaal in der Rohdestraße 5 statt; Notwendige größere Eingriffe z.B. am Magen-Darm-Trakt, der Schilddrüse oder Bauchorganen, korrigierende Operationen an allen Extremitäten und z.B. die Versorgung mit künstlichen Gelenken auch an der Wirbelsäule, Bandscheiben- und Skolioseoperationen, bieten wir in unserem Partner-Krankenhaus Land Hadeln an.

Welche Dienste bietet das MVZ über die akute medizinische Versorgung hinaus an?

  • Komplettuntersuchungen im internistischen Bereich bei unklaren Krankheitssymptomen
  • Gesundheits-Check-ups in der Hausärztlichen Praxis
  • umfassende Impfberatung
  • „IGel-Leistungen“ im hausärztlichen, chirurgischen und orthopädischem Bereich (Individuelle Gesundheitsdienstleistungen der Vorsorge- und Servicemedizin, die i.d.R. von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden.)

 

Welche IGel-Leistungen sind sinnvoll? Was muss man beachten?

  • Der Arzt soll Ihnen den konkreten Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung ausführlich erklären.
  • Erkundigen Sie sich, warum die angebotene Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Zum Beispiel im Bereich der Vorsorge, wird die Untersuchung von der Krankenkasse übernommen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.
  • Nehmen Sie sich Zeit für eine Entscheidung. Im Zweifel erkundigen Sie sich einfach bei einem anderen Arzt oder bei der Krankenkasse.
  • Ohne eine von Ihnen unterschriebene Honorarvereinbarung, darf Ihnen der Arzt die Leistung nicht in Rechnung stellen. (Hier gilt: Pauschal- oder Erfolgshonorare sind unzulässig!)
  • Verlangen Sie zur Sicherheit einen Kostenvoranschlag.

Ihr Weg zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung

Ärztehaus Otterndorf
(Nebenbetriebsstätte)

Große Ortstraße 85
21762 Otterndorf

+4947519096990
info@mvz-aerztehaus-otterndorf.de