Medizinproduktsicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktsicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Er ist Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
  • Er koordiniert interne Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Sind Mängel, Fehler o. ä. eingetreten, koordiniert und beaufsichtigt er Umsetzung und Durchführung der Rückrufmaßnahmen nach § 5  des Medizinproduktgesetzes