Medizinproduktsicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktsicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Er ist Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Er koordiniert interne Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Sind Mängel, Fehler o. ä. eingetreten, koordiniert und beaufsichtigt er Umsetzung und Durchführung der Rückrufmaßnahmen nach § 5 des Medizinproduktgesetzes